Gutachten und Preise
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Gutachten
Die Immobilienbewertung mittels eines Verkehrswertgutachten ist ein Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes für bebaute und unbebaute Grundstücke. Das Gutachten soll einen Marktwert für Ihre Immobilie dokumentieren, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erzielen gewesen wäre. Besondere persönliche Umstände finden dabei keine Berücksichtigung. Angeboten werden hier von Wieczorek-Immowert Gutachten für: Baugrundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser & Eigentumswohnungen.
Preise
Gute Frage: Was ist eine kostenlose Immobilienbewertung?
Kostenlose Immobilienbewertungen oder Verkehrswertermittlungen werden in der Regel angeboten, um an Ihre Daten der Immobilie zu gelangen und um bei Erscheinen Ihrer Immobilie auf dem Markt als erster Makler bei Ihnen vor der Tür zu stehen bzw. Sie immer wieder anzusprechen, bis Sie nachgeben und dem ehemals kostenlosen Bewerter Ihre Immobilie, nun auch zur Vermarktung beauftragen! Zusätzlich ist diese Immobilienbewertung, in der Regel, nicht wirklich belastbar und wird eher nur preiswert ausgeführt. Dieser Wert ist dann häufig nur als Anhaltspunkt für einen möglichen Immobilienverkauf zu betrachten, hat aber oft keinen wahren anerkannten Wert, da hier mehr oder weniger nur die Preisschätzung im Vordergrund stand.
Gut zu Wissen: Für Privatgutachten gilt grundsätzlich die freie Preisvereinbarung, es gibt aber Empfehlungen & Orientierungshilfen. Ein Preis hängt auch vom Umfang und der Mitwirkung des Grundstückseigentümers und/oder Auftraggebers ab. Als grobe Übersicht erfahren Sie hier ein allgemeines Preisangebot. Kurzgutachten können auch den Preis beträchtlich reduzieren, denn hier steht die kostengünstige Ermittlung des Immobilienwertes im Mittelpunkt, nicht so sehr die Dokumentation.
- Verkehrswertgutachten Honorar: ca. 1.900,- € Brutto.
- Verkehrswertgutachten Honorar: ca. 1.750,- € Brutto. (Leicht gekürzt)
- Gutachten für Immobilien, ab 500.000,- €, können einen Aufschlag von 0,05 % erhalten
Zuschläge sind möglich bei erhöhtem Aufwand, z.B.:
- bei Erbbaurecht / Nießbrauch / Grunddienstbarkeiten /Wohnrecht etc.
- bei Umlegungen und Enteignungen
- bei unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück
- bei Beschaffung und Besorgung erforderlicher Unterlagen von Behörden etc.
Abschläge sind möglich z.B.:
- verkürzte Gutachten (kaum Bilder wenig Lagebeschreibung)
- bei Verkehrswertermittlung in Kurzform (Der Wert steht im Vordergrund)
- bei wiederkehrenden Auftraggebern
- bei Umrechnung unserer Wertermittlungen auf einen anderen Zeitpunkt erfolgt jeweils ein Angebot, nach Umfang der Aufgabenstellung.
- Grundbuchauszug ggfls. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Baujahr des / der Gebäude(s)
- Baujahr & Umfang von Modernisierungen
- Bauunterlagen (vermaßt) wie Grundriss, Schnitt und Ansichten
- Baubeschreibung, sofern vorhanden
- Wohnflächenberechnungen
- Energetische Angaben
Folgende Unterlagen werden zusätzlich bei Eigentumswohnungen benötigt:
- Teilungserklärung
- Angaben zum Hausgeld und Rücklagen
Hier ein Verkehrswertgutachten anfragen: