Verkehrswert Immobilie
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Wissen zum Verkehrswert Immobilie
Gut zu Wissen: Ein Verkehrswert Immobilie (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert Immobilie kann zunächst im Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren bestimmt und anschließend durch "Besondere, objektspezifische Grundstücksmerkmale" sachverständig bewertet werden.
Eignung: Der Verkehrswert Immobilie ist oft wichtig bei Änderungen im Grundbuch Ihrer Immobilie, zu Verhandlungen mit Banken / Kreditinstituten aber auch im Nachlassverfahren bei Erbschaften, zur Wertbestimmung bei Scheidungen, bei Erbstreitigkeiten, bei Versteigerungen oder anderen Änderungen im Grundbuch sowie zur Wertermittlungen für das Finanzamt.
Wertermittlungsverfahren
- Als bevorzugtes Verfahren gilt oft das Vergleichswertverfahren, wo der Preis der zu bewertenden Immobilie mit ähnlichen realisierten Verkäufen verglichen wird. Dazu kann auf Daten von Gutachterausschüssen zurückgegriffen werden. Bei unbebauten Grundstücken und bei Eigentumswohnungen wird dieses Verfahren bevorzugt eingesetzt, solange ausreichend viele Vergleichswerte vorhanden sind. Es werden hierbei "keine" Angebotspreise z.B. von Maklerplattformen herangezogen, denn ob diese je verwirklicht wurden, darf stets bezweifelt werden. Bei Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Zweifamilienhäuser ist dieses Verfahren oft fraglich, da diese individuellen Häuser sich nur selten vergleichen lassen mit anderen Objekten.
- Somit kommt bei Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Zweifamilienhäuser eher das Sachwertverfahren zum tragen, welches einige Vorteile aber auch Schwächen hat. Die Erfahrung des Sachverständigen, im Bezug auf die Preise im Hausbau von diesen Häusern ist hier, besonders bei neueren Häusern, wichtig. Hier kommt die Erfahrung von Wieczorek-Immowert, aus der Hausbau-Branche, besonders zum tragen, wie bei Altbauten auch die Erfahrungen eine Rolle spielen, mal im Altbau gelebt zu haben. Diese Erfahrungen sind hier genauso vorhanden!
- Das Ertragswertverfahren wird gerne eingesetzt, wenn es sich um vermietete Objekte handelt, das Verfahren kann aber auch angewendet werden, wenn sich eine Vermietbarkeit des Objektes gut darstellen ließe. Die Anwendung dieses Verfahrens für die Grundsteuer wird hier eher kritisch betrachtet, gerade im hier angewandten Verfahren in Berlin & Brandenburg.
- Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch oder Wohnrechte sind in jedem Fall zu beachten und haben in der Regel immer Auswirkungen auf den Grundstückswert.
Checkliste benötigter Unterlagen
- Grundbuchauszug ggfls. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Baujahr des / der Gebäude(s)
- Baujahr & Umfang von Modernisierungen
- Bauunterlagen (vermaßt) wie Grundriss, Schnitt und Ansichten
- Baubeschreibung, sofern vorhanden
- Wohnflächenberechnungen
- Energetische Angaben
Folgende Unterlagen werden zusätzlich bei Eigentumswohnungen benötigt:
- Teilungserklärung
- Angaben zum Hausgeld und Rücklagen
Hier ein Verkehrswertgutachten anfragen: Kontakt
Wieczorek-Immowert, im Süden von Berlin.